ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SOSConsult Franz Grubinger (im folgenden SOSConsult) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die SOSConsult gegenüber einem Vertragspartner erbringt.

2.) Ein Vertrag über die Lieferungen und Leistungen von SOSConsult kommt mit Annahme eines Kundenantrages durch SOSConsult zustande. Dieser Kundenantrag kann sowohl in schriftlicher Form, als auch online über Internet eingebracht werden. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande über eine schriftliche Auftragsbestätigung der SOSConsult, die entweder per Post oder auch online über Internet an den Kunden übermittelt wird. Darüber hinaus kommt der Vertrag auch zustande durch Inbetriebnahme oder Nutzung des Dienstes durch den Kunden (Internetzugänge, Nutzung der SOSobserve Videoüberwachungs-Portale) oder durch Inanspruchnahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden.

Bei juristischen Personen (GmbH, AG, usw.) sind der/die Geschäftsführer Mitbesteller / Mitantragsteller und übernehmen darüber hinaus auch persönlich die Haftung als Bürge und Zahler. Sofern die SOSConsult auf Wunsch des Vertragspartners den Vertrag auf einen anderen Kunden überträgt, erfolgt diese Übertragung durch SOSConsult ausschließlich unter der Bedingung, dass der bestehende Vertragspartner samt Ihren Bürgen und Zahlern weiter für die Erfüllung des Vertrags als Bürge und Zahler haftet.

3.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich Software-Entwicklung und Programmierung, Durchführung von Anpassungs und Einstellungsarbeiten, Montage und Installation der Systemkomponenten, Bereitstellung von Hard- und Software (insbesondere digitale Videokameras und deren Zubehör, Webserver und Netzwerkkomponnenten), Lieferungen und Leistungen von Fremdfirmen im Auftrag von SOSConsult, sowie alle mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Des weiteren gelten diese Geschäftsbedingungen auch für die Vermietung von Videosystemen und der damit einhergehenden Nutzung der SOSobserve Webportale.

In diesen Geschäftsbedingungen sind auch auch zukünftige Leistungen enthalten, unabhängig davon, ob ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von SOSConsult, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in Angebot, Auftragsbestätigung, Kundenantrag oder Vertrag.

Sonderbedingungen, welche über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten, liegen in den Geschäftsräumen von SOSConsult zu jederzeitiger Einsichtnahme auf und werden nicht explizit aufgeführt.

Bedingungen, die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannt sind, haben Vorrang gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über die AGB’s hinaus gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen der Fachgruppe “Unternehmensberatung und Informationstechnologie” der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft, soweit sie durch die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verdrängt werden.

Wenn die SOSConsult die AGB’s ändert, werden die geänderten AGB’s dem Kunden schriftlich zur Kenntnis gebracht. Der Kunde kann diesen Änderungen schriftlich binnen 30 Tagen widersprechen. Unterbleibt der schriftliche Widerspruch, sind die geänderten AGB’s durch den Kunden akzeptiert und gelten damit ab Kenntnis für alle bestehenden und neuen Geschäftsfälle. Dies gilt auch, wenn im Rahmen eines Angebotes für einen neuen Geschäftsfall neue geänderte AGB’s übermittelt werden und der Kunde basierend darauf, ein weiteres Geschäft mit SOSConsult abschliesst. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese (jüngsten) AGB´s für alle Geschäfte zwischen Kunde und SOSConsult.

SOSConsult behält sich bei laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und der künftigen Preisentwicklung der Branche abhängt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, jeweils zum Ende eines Quartals, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Nicht davon betroffen ist die Produktion und Vermietung von Webseiten. Des Weiteren behält sich SOSConsult Preisänderungen vor, die sich aufgrund überdurchschnittlich hoher Abfragen der SOSobserve Internetseiten ergeben.

4.) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Das Datum der Absendung gilt als Datum der Zustellung. Zahlungen sind bei Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Im Falle von Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.

Der Vertragspartner ist im Falle von geringen Fehlern (z.B. Schreibfehlern auf einer Homepage oder unwesentliche funktionale Störungen) nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn diese die Nutzung der Leistung nicht hindern.

Sofern Wechsel oder Schecks durch die SOSConsult angenommen werden, werden diese an Zahlung statt übernommen, gelten jedoch erst dann als Zahlung, wenn diese durch den Kunden zur Gänze eingelöst wurden. Bis zur gänzlichen Einlösung gelten diese auf keinen Fall als Zahlung. Daran ändert es auch nichts, wenn der Kunde eine Zahlung oder Teilzahlung mit einer Zahlungswidmung versieht. Es ist nicht zwingend, dass eine Zahlung auf die älteste Forderung angerechnet wird, SOSConsult kann Zahlungen beliebig zuordnen. Abgesehen davon werden Zahlungen zuerst auf Rechtsanwaltskosten, Kosten für Mahnung und Inkasso, Verzugszinsen und zuletzt auf die Hauptsache angerechnet.

Bei Zahlungsverzug ist SOSConsult berechtigt, nach erfolgter schriftlicher Mahnung, ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, d.h. insbesondere auch Internetzugänge und Webserver zu sperren, wobei die Zahlungspflicht normal weiterläuft. Darüber hinaus ist SOSConsult in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung für die noch zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Zahlung ist die SOSConsult berechtigt, gelieferte Hardware wieder zurückzuverlangen. Die mindert Rücklieferung mindert den ausständigen Betrag um den Zeitwert der zurückgelieferten Ware, darüber hinausgehende Forderungen bleiben jedoch weiter bestehen.

Bei Zahlungsverzug ist SOSConsult berechtigt, nach erfolgter schriftlicher Mahnung, ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, d.h. insbesondere auch Internetzugänge und Webseiten zu sperren und etwaig mit einem Sperrvermerk zu versehen, wobei die Zahlungspflicht normal weiterläuft. Darüber hinaus ist SOSConsult in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung für die noch zu erbringenden Leistungen zu verlangen.

Gewährte Rabatte oder Sonderpreise, Zugaben oder sonstige Zugeständnisse, sowie Exklusivitätszusagen oder Gegengeschäftszusagen sind daran gebunden, dass alle Vertragsbedingungen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Kundenanträge, Verträge, etc.), diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Zusatz- und Sonderbedingungen durch den Kunden vollständig eingehalten werden und Zahlungen stets pünktlich erfolgen, widrigenfalls diese hinfällig werden, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung seinen Vertragsverpflichtungen wie insbesondere der Zahlungsverpflichtung zur Gänze vollständig nachgekommen ist. Im Falle der Hinfälligkeit sind gewährte Rabatte, Skonti, Sonderpreise, Zugaben oder sonstige Zugeständnisse, etc. vom Kunden binnen 14 Tagen nach Aufforderung zurückzuzahlen bzw. zurückzuerstatten. Dieser Passus gilt auch für den Fall, dass der Kunde wiederum seinerseits aus Verträgen mit der SOSConsult Lieferungen oder Leistungen zu erbringen hat und diese nicht oder nicht vollständig erbringt; in diesem Fall werden von der SOSConsult gewährte Rabatte oder Sonderpreise, Zugaben oder sonstige Zugeständnisse, sowie Exklusivitätszusagen oder Gegengeschäftszusagen hinfällig - solche sind also auch davon abhängig, dass der Kunde der SOSConsult auch als Lieferant der SOSConsult Lieferungen oder Leistungen vollständig und termingerecht erbringt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen der SOSConsult aufzurechnen oder Zahlungen aus diesem Titel zurückzuhalten.

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von SOSConsult.

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer.

5.) Der Kunde ist für den Inhalt der aufgenommenen Videodaten in jedem Fall selber verantwortlich und hat SOSConsult diesbezüglich schadlos zu halten. SOSConsult kann aus keinem Titel für den Inhalt der auf den Videosystemen gespeicherten Daten verantwortlich gemacht werden.

6.)Sämtliche Rechte im Zusammenhang mit gelieferten Video-Systemen, insbesondere auch das Urheberrecht, verbleiben bei SOSConsult. Der Vertragspartner ist im Sinne der Open Source Richtlinien Kopien der gelieferten Software zu erstellen und diese kostenlos weiterzugeben. Der Quellcode der von SOSConsult erstellten Programme befindet sich auf den Servern selbst und darf bei vom Kunden auch geändert und erweitert werden. Voraussetzung für eine Änderung des Quellcodes ist die schriftliche Benachrichtigung von SOSConsult. Darüber hinaus muss der vom Kunden erstellte Quellcode an SOSConsult kostenlos übermittelt und zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden.

Verstößt der Kunde gegen die oben genanten Pflichten, ist SOSConsult berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und gemäß Urheberrecht die weitere Verwendung der Software zu untersagen. Eventuell daraus entstehende Kosten, insbesondere für anzustrengende Gerichtsverfahren, sind vom zuwider handelnden Kunden zu übernehmen.

7.) SOSConsult betreibt ihre Dienste und erbringt Leistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Sie kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können; oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Lieferverzüge berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern von SOSConsult geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Fehlerbehebung, nicht aber Folgeschäden, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn. Für einen Netzausfall oder sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von SOSConsult liegen, wird generell jede Haftung ausgeschlossen. Für Umstände, die im Verantwortungsbereich von Vorlieferanten liegen, wird ebenfalls jede Haftung der SOSConsult generell ausgeschlossen.

Sollte die Firma SOSConsult durch höhere Gewalt oder durch behördliche Auflagen bzw. durch Gerichtsbeschluss gezwungen sein, ihre Dienstleistungen teilweise oder ganz einzustellen, so ist für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden SOSConsult von einer Haftung generell ausgeschlossen.

Offene Mängel sind unverzüglich zu rügen, spätestens nach 5 Tagen gilt ein offener Mangel sonst als akzeptiert. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Auftritt zu rügen, spätestens 5 Tage später gilt ein solcher Mangel als akzeptiert.

8.) Bei individuell von SOSConsult erstellter Software ist der Leistungsumfang durch die Auftragsbestätigung der SOSConsult oder eine Leistungsbeschreibung der SOSConsult bestimmt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Soweit ein von SOSConsult zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist SOSConsult nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt ein zweimaliger Verbesserungsversuch unter Setzung jeweils angemessener Fristen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, im Besonderen ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit.

9.) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die SOSConsult unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. Der Kunde stimmt weiters zu, dass SOSConsult seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mässig verarbeitet. Soweit nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart, können Informationen über den Kunden Dritten zugänglich gemacht werden.

10.) SOSConsult ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

11.) Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt eine zulässige Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

SOSConsult ist berechtigt, alle bestehenden Verträge mit Kunden mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen.

Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Salzburg oder das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel von SOSConsult. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.